Howard Fuhs
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IT-Sicherheitsberater
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Fuhs Security Consultants

1. Alle Lieferungen und Leistungen der Firma Fuhs Security Consultants liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Herrn Howard Fuhs. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur durch schriftliche Erklärung der Firma Fuhs Security Consultants verzichtet werden.

2. Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluß, so ist die Firma Fuhs Security Consultants berechtigt, eine angemessene Erhöhung des Kaufpreises unter der Voraussetzung zu verlangen, daß sich die bei Vertragsabschluß gegebenen, für die Bestimmung des Kaufpreises maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere der Lieferpreis des Herstellers, Importeurs und/oder Kosten für Material, Löhne und Gehälter usw. verändert haben sollten. Der Käufer, aber auch die Firma Fuhs Security Consultants können vom Vertrag zurücktreten, sofern Preisänderungen mehr als 5% des Kaufpreises betragen. Dieses Rücktrittsrecht muß innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tatsachen durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Schadensersatzansprüche sind im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts ausgeschlossen.

3. Fuhs Security Consultants bemüht sich, die vereinbarten oder angegebenen Lieferzeiten pünktlich einzuhalten. Werden diese um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle sind Schadensersatzansprüche des Kunden -- ohne Rücksicht auf ihre Art und Benennung -- ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager von Fuhs Security Consultants verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Fuhs Security Consultants die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen. Bei Sendungen des Kunden an Fuhs Security Consultants trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Fuhs Security Consultants Wiesbaden.

5. Die Rechnungen der Firma Fuhs Security Consultants sind sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung aller etwaigen Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Wechsel werden nicht angenommen. Gegen die Ansprüche der Firma Fuhs Security Consultants darf der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behält sich die Firma Fuhs Security Consultants eine Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vor, es sei denn, daß die Firma Fuhs Security Consultants höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma Fuhs Security Consultants nachweist.

6. Die Firma Fuhs Security Consultants leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind; soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist für vertriebene Produkte beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Produkte aus eigener Produktion beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware. Im Falle der Versendung beginnt die Gewährleistungszeit mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt ausschließlich durch Nachbesserung. Im Falle von Mängelrügen ist auf Wunsch von Fuhs Security Consultants die beanstandete Ware in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und ggf. des benutzten Gerätetyps unverzüglich an Fuhs Security Consultants einzusenden. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Käufers, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z.B. auch: unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Natürlicher Verschleiß und Mängel, die auf Verletzung der Anzeigepflicht oder unsachgemäße oder mit den Vorschriften des Herstellers/Importeurs über die Beha dlung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht übereinstimmende Behandlung durch den Käufer zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn und soweit der Hersteller/Importeur oder ein sonstiger Dritter eine eigene Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt, so wird dadurch die Gewährleistungspflicht der Firma Fuhs Security Consultants selbst im Verhältnis zum Käufer inhaltlich nicht erweitert oder zeitlich verlängert.

7. Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, gelten folgende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig aufgestellt und geprüft.
(a) Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die Firma Fuhs Security Consultants gewährleistet jedoch ein Programm, welches im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar ist.
(b) Die Firma Fuhs Security Consultants leistet Gewähr dafür, daß der Programmträger bei der Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler hat.
(c) Sollte ein Programmträger gleichwohl fehlerhaft sein, wird er von der Firma Fuhs Security Consultants während der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist umgetauscht. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Übergabe der Ware. Im Falle der Versendung beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer bzw. die Post. Der Käufer hat den fehlerhaften Programmträger mit der Mängelrüge auf seine Gefahr an die Firma Fuhs Security Consultants zu übermitteln.
(d) Wird ein Mangel im Sinne der Ziffer (7c) der Bedingungen nicht in angemessener Zeit durch Umtausch gegenstandslos, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(e) Eine weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen; insbesondere übernimmt die Firma Fuhs Security Consultants keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch übernimmt die Firma Fuhs Security Consultants keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt.

8. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der Firma Fuhs Security Consultants aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen Eigentum der Firma Fuhs Security Consultants. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Firma Fuhs Security Consultants gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann bei dem der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle Forderungen die die Firma Fuhs Security Consultants aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.Während der Dauer des Eigentumvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Hat der Käufer auf von Fuhs Security Consultants gelieferten und noch im Eigentum von Fuhs Security Consultants stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt das Eigentum der Firma Fuhs Security Consultants davon unberührt. Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches befristetes Nutzungsrecht eingeräumt. Unter keinen Umständen darf der Käufer diese Programme kopieren bzw. anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Auf verlangen von Fuhs Security Consultants hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von Fuhs Security Consultants stehenden Waren, über den Standort der vermieteten Waren und über die gemäß den vorstehenden Bestimmungen an Fuhs Security Consultants abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

9. Fuhs Security Consultants ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich, ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

10. Sämtliche Serviceleistungen der Firma Fuhs Security Consultants, z.B. Aufstellen von Geräten, Wartungen, Generalüberholung, Reparatur usw. erfolgen ausschließlichnach nachstehend aufgeführten Bedingungen:
(a) Der Umfang der Leistungspflicht von Fuhs Security Consultants bestimmt sich nach dem von ihr bestätigten Auftrag sowie ihren Servicevorschriften.
(b) Der Besteller hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung der Leistung von Fuhs Security Consultants erforderlich sind.
(c) Die Preise für die Serviceleistungen von Fuhs Security Consultants bestimmen sich nach der jeweils gültigen Servicepreisliste von Fuhs Security Consultants. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers um 20% überschritten werden.
(d) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abnahme des Auftragsgegenstandes die Leistungen der Firma Fuhs Security Consultants zu überprüfen und offensichtliche Mängel bei Abnahme, spätestens aber eine Woche nach Feststellung schriftlich und genau der Firma Fuhs Security Consultants anzuzeigen.
(e) Die Beseitigung von Mängeln und durch sie an anderen Teilen des Auftragsgegenstandes verursachten Schäden erfolgt ausschließlich durch Nachbesserung. Mängel, die auf Verletzung der oben genannten Anzeigepflicht oder unsachgemäße oder mit den Vorschriften des Herstellers/Importeurs über die Behandlung, Wartung und Pflege des Auftragsgegenstandes nicht übereinstinmmende Behandlung durch den Kunden oder auf Arbeiten an dem Auftragsgegenstand ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Firma Fuhs Security Consultants ganz oder teilweise zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sämtliche Ansprüche des Kunden aus Gewährleistungen oder Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten verjähren in 6 Monaten seit Abnahme, und zwar gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet sein mögen. Wenn die Firma Fuhs Security Consultants für Schäden oder Verluste des Auftragsgegenstandes einzustehen hat, beschränkt sich die Haftung auf die kostenfreie Instandsetzung oder den Ersatz des Zeitwertes. Darüber hinaus sind weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, ausgeschlossen. Alle im Zusammenhang mit den hier angesprochenen Arbeiten gelieferten Waren, Zubehör- und Ersatzteile bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Fuhs Security Consultants.

11. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Fuhs Security Consultants. Die Vertragsteile vereinbaren den Sitz der Firma Fuhs Security Consultants als Gerichtsstand für den Fall, daß
(a) die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen, des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliche Sondervermögen sind;
(b) eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat;
(c) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden;
(d) der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Käufer nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Fuhs Security Consultants
 
Alle Rechte
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 Realisation:
Frank Ziemann
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